Online-Formular
Meine Mitgliedschaft gilt für ein volles Kalenderjahr (jeweils von Jänner bis Dezember) und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn ich nicht bis zum 30. November des laufenden Jahres schriftlich meinen Vereinsaustritt erkläre. Der Austritt aus der Gesellschaft der Freunde ist jederzeit möglich. Einmal eingezahlte Mitgliedsbeiträge für das laufende Jahr werden nicht aliquot zurückerstattet. Beiträge und Spenden an die Gesellschaft der Freunde Carnuntums können steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch per e-mail an uns wenden. Wir würden uns freuen, Sie demnächst als Mitglied begrüßen zu dürfen!